KOSTEN UND KRANKENKASSE

Zahnästhetik

Was übernimmt die Krankenkasse?

Kosten Zahnästhetik
Diese Frage stellen sich viele Patienten. Schließlich bezahlen sie regelmäßig hohe Beiträge an ihre Krankenkasse und möchten dafür eine Gegenleistung. So einfach ist das bei ästhetischen Behandlungen leider nicht. Wie die Regelungen im Einzelnen aussehen, erfahren Sie hier:

Das "Kleingedruckte"

Bezahlt die Krankenkasse für ästhetische Behandlungen?

Natürlich nicht. Krankenkassen erstatten, wie es schon ihr Name sagt, die Kosten für die Behandlung von Erkrankungen. Ästhetische Maßnahmen gehören (bis auf wenige Ausnahmefälle) nicht zu ihrem Leistungsangebot. Deshalb müssen Versicherte die Kosten für rein ästhetische Behandlungen in jedem Fall selbst bezahlen.

Bei manchen Leistungen wie Füllungen und Zahnersatz können Versicherte gegen Zuzahlung eine hochwertigere und ästhetischere Leistung in Anspruch nehmen.

Private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen erstatten in Einzelfällen einen prozentualen Anteil an den Behandlungskosten für höherwertige Leistungen entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen.

Als Patient erhalten Sie von uns vor Behandlungsbeginn einen detaillierten Heil- und Kostenplan, dem Sie die voraussichtliche Höhe der Kosten entnehmen können.

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick, welche ästhetischen Leistungen Sie auf eigene Kosten als sog. Selbstzahler bzw. gegen Zuzahlung in Anspruch nehmen können:

Wann gibt es von der Krankenkasse einen Zuschuss und wann nicht?

  • Bleaching, Veneers und Zahnschmuck sind reine Selbstzahler-Leistungen, müssen also selbst bezahlt werden
  • Zahnfüllungen: Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für Amalgam- bzw. einfache Kunststoff-Füllungen, wenn Defekte an den Zähnen neue Füllungen erforderlich machen oder wenn defekte Füllungen ausgetauscht werden müssen (medizinische Notwendigkeit)
  • Gegen Zuzahlung können gesetzlich Versicherte höherwertige Komposit-Füllungen bzw. Keramik-Inlays wählen
  • Wenn Füllungen aus rein ästhetischen Gründen ausgetauscht werden, müssen die Kosten in voller Höhe selbst bezahlt werden
  • Zahnersatz: Hier gelten kompliziertere Regelungen, die wir im Einzelfall mit Ihnen besprechen werden
  • Kieferorthopädie bei Erwachsenen: Bis auf wenige Ausnahmen eine Selbstzahler-Leistung
  • Professionelle Zahnreinigung: Selbstzahler-Leistung. Manche gesetzlichen Krankenkassen gewähren einen Zuschuss
Schöne Zähne: Eine Investition in mehr Lebensqualität!
Beratungstermin vereinbaren
Share by:
Cookie-Einstellungen